Allgemeine Geschäftsbedingungen

der tdlc innovation GmbH

Version: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der tdlc innovation GmbH, nachfolgend „tdlc“, über Beratungs-, Coaching-, Moderations-, Trainings-, Workshop- und sonstige Dienstleistungen.
  2. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern im Sinne des §14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn tdlc ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
  4. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in einer Auftragsbestätigung oder in einem gesonderten Vertrag gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

  1. Gegenstand, Umfang, Ziele, Zeitrahmen, Durchführungsform und Vergütung der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Vereinbarung.
  2. tdlc erbringt Dienstleistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher, persönlicher oder organisationaler Erfolg wird nicht geschuldet und nicht garantiert.
  3. Coaching dient der Reflexion, Klärung und Entwicklung beruflicher Handlungsmöglichkeiten. Es ersetzt keine psychotherapeutische, medizinische, rechtliche, steuerliche oder sonstige fachliche Beratung, die einer besonderen beruflichen Zulassung bedarf.
  4. Die Verantwortung für Entscheidungen, deren Umsetzung sowie für daraus resultierende Folgen verbleibt beim Auftraggeber beziehungsweise bei der Coachee oder dem Coachee.
  5. tdlc ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Mitarbeitende oder externe Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner einzusetzen. tdlc stellt dabei sicher, dass diese in angemessenem Umfang zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt tdlc alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.
  2. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass vereinbarte Termine, Räume, technische Voraussetzungen und gegebenenfalls die Teilnahme der vorgesehenen Personen gewährleistet sind.
  3. Soweit Leistungen vor Ort stattfinden, stellt der Auftraggeber geeignete Räumlichkeiten und eine angemessene Arbeitsumgebung zur Verfügung.
  4. Bei beauftragten Einzelcoachings informiert der Auftraggeber die Coachee oder den Coachee vor Beginn des Prozesses über Anlass, Zielsetzung und den vereinbarten Vertraulichkeitsrahmen.
  5. Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, können zu einer Anpassung des Zeitplans und gegebenenfalls zu zusätzlichem Vergütungsaufwand führen. tdlc wird den Auftraggeber hierüber frühzeitig informieren.

§ 4 Termine, Verschiebungen und Absagen

  1. Vereinbarte Termine sind verbindlich.
  2. Terminverschiebungen oder Absagen durch den Auftraggeber bedürfen der Textform. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung bei tdlc.
  3. Soweit im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, gelten für Absagen und Verschiebungen einzelner Termine folgende Bedingungen:
  • bis 14 Kalendertage vor dem Termin: kostenfrei
  • 13 bis 8 Kalendertage vor dem Termin: 50% der vereinbarten Vergütung
  • 7 bis 3 Kalendertage vor dem Termin: 75% der vereinbarten Vergütung
  • weniger als 3 Kalendertage vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 100% der vereinbarten Vergütung
  1. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass tdlc kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  2. Die Benennung einer geeigneten Ersatzperson ist nach vorheriger Abstimmung mit tdlc möglich, sofern dadurch Zielsetzung, Gruppenkonstellation und Durchführung der Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
  3. Kann ein Termin aufgrund von Krankheit, höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen oder vergleichbaren Umständen auf Seiten von tdlc nicht stattfinden, wird tdlc unverzüglich einen Ersatztermin anbieten. Weitergehende Ansprüche bestehen nur, soweit tdlc den Ausfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

§ 5 Vergütung, Reisekosten und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Vereinbarte Pauschalen umfassen ausschließlich die dort ausdrücklich genannten Leistungen.
  3. Zusätzliche Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, insbesondere weitere Termine, zusätzliche Konzeptions- oder Dokumentationsleistungen sowie weitere Reisezeiten, werden nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber erbracht und gesondert vergütet.
  4. Fahrtkosten mit dem Pkw, Bahnfahrten, Übernachtungen und sonstige notwendige Reisekosten werden nach Vereinbarung beziehungsweise gegen Nachweis abgerechnet.
  5. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  6. Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regelungen. tdlc ist berechtigt, Verzugszinsen und gegebenenfalls weitere gesetzlich vorgesehene Verzugskosten geltend zu machen.
  7. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Dies gilt nicht für Ansprüche, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren.

§ 6 Nutzungsrechte an Unterlagen und Arbeitsergebnissen

  1. Sämtliche von tdlc bereitgestellten Unterlagen, Präsentationen, Konzepte, Methodenbeschreibungen, Templates, Arbeitsblätter, Visualisierungen und sonstigen Materialien sind urheberrechtlich geschützt.
  2. Der Auftraggeber erhält, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, ein einfaches, zeitlich unbegrenztes und nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen Verwendung der im Rahmen des Auftrags erstellten und übergebenen Arbeitsergebnisse.
  3. Nicht gestattet sind ohne vorherige Zustimmung von tdlc insbesondere die Weitergabe an externe Dritte, die Veröffentlichung, die Nutzung für eigene Beratungs-, Trainings- oder Bildungsangebote, die Bearbeitung, Vervielfältigung oder Verwertung über den vereinbarten internen Zweck hinaus sowie die Entfernung von Urheberrechts-, Marken- oder sonstigen Kennzeichnungen.
  4. Allgemeine Methoden, Konzepte, Vorlagen, Modelle, Know-how und Arbeitsweisen von tdlc verbleiben unabhängig von der konkreten Beauftragung bei tdlc.
  5. Audio-, Video- oder Bildschirmaufzeichnungen von Workshops, Trainings, Coachings oder sonstigen Leistungen sind nur mit vorheriger Zustimmung von tdlc und aller betroffenen Personen zulässig.

§ 7 Vertraulichkeit und besonderer Rahmen bei Coaching

  1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse und personenbezogenen Inhalte vertraulich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung der jeweils anderen Partei an Dritte weiterzugeben.
  2. Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
  3. Bei Einzelcoachings, die durch eine Organisation beauftragt und finanziert werden, gilt zusätzlich:
  • a) Die individuellen Inhalte der Coachinggespräche unterliegen der Vertraulichkeit.
  • b) Persönliche Reflexionen, Bewertungen einzelner Personen, vertrauliche Einschätzungen sowie konkrete Gesprächsinhalte werden nicht an den Auftraggeber weitergegeben.
  • c) Informationen über Ziele, Prozessstand, erkennbare Entwicklungsschritte und gegebenenfalls notwendige organisationale Unterstützungsbedarfe können im Rahmen gemeinsam vereinbarter Reflexions- oder Abschlussgespräche thematisiert werden.
  • d) Die Coachee oder der Coachee wird vor solchen Gesprächen in die Vorbereitung einbezogen.
  • e) Gesetzliche Offenlegungs- und Auskunftspflichten bleiben unberührt.

§ 8 Datenschutz

  1. tdlc verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und soweit dies für die Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
  2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Übermittlung personenbezogener Daten von Mitarbeitenden, Teilnehmenden oder sonstigen Dritten an tdlc berechtigt ist und die betroffenen Personen gegebenenfalls angemessen informiert wurden.
  3. Soweit die Parteien feststellen, dass tdlc personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen sie vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
  4. Ergänzende Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von tdlc.

§ 9 Haftung

  1. tdlc haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von tdlc auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist die Haftung von tdlc bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  5. tdlc haftet nicht für Entscheidungen oder Maßnahmen, die der Auftraggeber, die Coachee oder der Coachee oder andere Teilnehmende aufgrund von Impulsen, Erkenntnissen oder Arbeitsergebnissen treffen beziehungsweise umsetzen.

§ 10 Laufzeit und Beendigung

  1. Die Laufzeit des Vertrags ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
  2. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  3. Im Fall einer vorzeitigen Beendigung sind bereits erbrachte Leistungen zu vergüten. Für kurzfristig abgesagte Termine gilt §4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  4. Kündigungen und sonstige Erklärungen zur Beendigung des Vertrags bedürfen der Textform.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der tdlc innovation GmbH.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.